Mit dem Kinderfahrrad im Straßenverkehr

Ob mit einem, sechs oder zwölf Jahren – unsere Kinder sind in jedem Alter echte Verkehrsteilnehmer. Dies gilt für einen gut gesicherten Gehweg genauso wie einen Fahrradweg neben einer stark befahrenen Hauptstraße. In den nächsten Abschnitten beleuchten wir neben wichtigen Ausstattungen für eine optimale Sicherheit die in Deutschland geltenden Regelungen für Kinder im Straßenverkehr.

Inhaltsverzeichnis

Die optimale Ausstattung für eine sichere Fahrt mit dem Kinderfahrrad

Der passende Helm

Beginnen möchten wir mit dem notwendigsten: dem Fahrradhelm für Kinder*. (Link zu: online shop) Dieser wird schließlich (hoffentlich mit einer Selbstverständlichkeit) noch vor dem ersten Tritt in die Pedale – ja, noch vor dem ersten Schritt auf dem Laufrad – aufgesetzt; in der Hoffnung, dass unser Kind niemals in die Lage kommen muss, auf den Schutz dieses Utensils angewiesen zu sein.

Bereits in unserem Artikel zum Thema Kindertransport im Fahrradanhänger* (Link zu „Radfahren mit Baby und Kleinkind) gehen wir auf die Notwendigkeit des Fahrradhelms schon im Kleinkindalter während des Transports im Fahrradanhänger und Kindersitz ein. Zu beachten ist jedoch, dass ein Kind erst einen Helm tragen darf, wenn die Halswirbelsäule stabil ausgebildet ist und das Baby den Rücken gerade und das Köpfchen halten sowie gezielt in alle Richtungen bewegen kann. Kinderhelme gibt es bereits ab der Größe XS zu erwerben, was in etwa einem Kopfumfang von 44-49 cm entspricht und kann demnach bereits Babys aufgesetzt werden.

Wenn es um den Kauf von Kinderfahrradhelmen geht, stellen wir häufig fest, dass es auch bei diesem Artikel gravierende preisliche Unterschiede gibt.

Doch ist teuer gleich sicherer? So pauschal lässt sich die Frage wohl nicht beantworten.

Vor allem kommt es, wie bereits bei der idealen Kinderfahrradgröße, auch beim Kinderfahrradhelm auf die richtigen Maße an: Man lege ein Maßband (oder eine nicht dehnbare Schnur) an die Stirn und führe das Band oberhalb der Ohren einmal im Kreis zurück zur Stirn des Köpfchens und lese entweder die Maße in cm ab oder messe anschließend die Länge der Schnur.

Ist der Helm gekauft, darf er nun anprobiert und ab sofort hoffentlich regelmäßig getragen werden. Dabei ist dringend zu beachten: Der Helm muss straff und angenehm zugleich sitzen. Er darf nicht drücken oder einschneiden, sich jedoch aber auch nicht am Kopf bewegen lassen. Für dieses Ergebnis kann man den Riemen im Kieferbereich anpassen und den Helm anschließend mit dem Rädchen, das sich am Hinterkopf befindet, enger drehen und fixieren. Neben einer guten Belüftung des Köpfchens sollte oben genügend Platz für die noch nicht vollständig geschlossene Fontanelle vorhanden sein.

Nun kann die Suche nach dem passenden Helm mit dem schönsten Motiv beginnen. Sobald euer Kind in einem gewissen Rahmen über den neuen Helm mitbestimmen kann, wird es diesen mit Stolz täglich zum Radeln aufsetzen. Möglichst helle und auffällige Farben erhöhen nicht nur die Sichtbarkeit im Straßenverkehr: ein heller Helm heizt sich im Gegensatz zu einem dunklen Kopfschutz nicht auf und erhitzt damit nicht den Kopf eures Schützlings.

Doch sollte man immer im Hinterkopf behalten: die Maße des Köpfchens wachsen häufig fast so schnell wie der gesamte Körper und spätestens, wenn euer Kind Kopfschmerzen oder andere Beschwerden beim Fahrradfahren aufzeigt, solltet ihr neben dem gesundheitlichen Aspekt dringend die Größe überprüfen und bei Bedarf durch einen neuen Helm* (Link zu: online shop) anpassen.

Nach einem Sturz sollte der Kinderfahrradhelm unbedingt ausgetauscht werden. Auch wenn keine sichtbaren Schäden vorhanden sind, kann ein innerer Schaden in der Struktur vorliegen, der die weitere Schutzwirkung enorm beeinträchtigt. Aus diesem Grund sollte auf den Kauf von gebrauchten Helmen verzichtet werden. Hier stehen die Sicherheit und das unbeeinträchtigte Leben der jungen Menschen an erster Stelle.

Nützliche Accessoires für Freude und Sicherheit zugleich

Sicher unterwegs und das mit Freude und Spaß? Das geht! Eine bunte Klingel, witzige Katzenaugen und gemusterte Speichenreflektoren bringen Freude in den Straßenverkehr! Den Wünschen sind oft kaum Grenzen gesetzt und Accessoires können beliebig zum aktuellen Kinderfahrrad farblich angepasst und immer wieder neu kombiniert werden.

Vergessen sollte man dabei jedoch nicht die wichtigste Ausstattung, mit der ein Kinderfahrrad sicher für den Straßenverkehr ausgerüstet werden sollte. Wir haben sie für euch und eure Kinder hier in unserem hoffentlich bald verkehrssicheren Fahrrad aufgeführt (Stand 2021):

Weitere Ausstattungsmöglichkeiten, die neben den wichtigsten straßenverkehrstauglichen Merkmalen nützlich sein könnten, sind folgende:

  • Rückspiegel für den Lenker der erwachsenen Begleitpersonen, wenn ein Kind auf dem Fahrradsitz hinter euch oder im Fahrradanhänger transportiert wird
  • Fahrradständer für das Kinderfahrrad, damit das Abstellen sowie das Hantieren am Gepäckträger leichter fallen
  • Vollkettenschutz für den Schutz vor Nässe und Rost sowie zur Sauberhaltung der Kleidung eures Kindes
  • Stabiler Gepäckträger für den Transport vom häufig schweren Schulranzen oder unhandlichen Sporttaschen. Dieser ist zwar im Kindergartenalter häufig noch nicht sinnvoll, kann aber besonders bei Aktivitäten, die oft mit dem Rad angesteuert werden, nützlich sein
  • Schutzbleche gegen Spritz- und Staubschutz
  • Hochwertiges Schloss als gute Diebstahlsicherung 😊

Mit dem Kinderfahrrad als Verkehrsteilnehmer – wichtige Regelungen in Deutschland

Kinder erlernen mit etwa acht Jahren Gefahren im Straßenverkehr zu erkennen und einzuschätzen. Erst mit dieser Fähigkeit gelingt es den jungen Menschen, das eigentliche Radfahren als auch die Umwelt gleichzeitig im Blick zu behalten.

Aufgrund des noch nicht vollständig entwickelten Seh- und Hörvermögens bei jüngeren Kindern ist die Fähigkeit, einen umfassenden Überblick über sich selbst sowie andere mögliche Verkehrsteilnehmer zu erfassen noch unvollendet. Die Geschwindigkeit sowie Entfernung anderer Beteiligter im Straßenverkehr wird noch unterschätzt und die Ablenkbarkeit ist zu hoch, als dass Kinder unter 8 Jahren als eigenständige Verkehrsteilnehmer anerkannt werden könnten. All dieses Können muss erlernt und unter Aufsicht stetig wiederholt werden.

Einen geeigneten Rahmen kann eine sogenannte „Fahrradprüfung“ bieten, die meist in Deutschlands Grundschulen durchgeführt wird. Ab diesem Zeitpunkt besitzt euer Kind meist einen „Fahrradführerschein“, mit dem nicht nur der eigene Stolz und das Selbstbewusstsein wachsen, sondern die Kinder sich immer häufiger der Verantwortung bewusstwerden. Sie erkennen einfache Verkehrszeichen und benennen diese nicht nur richtig, sondern haben meist Freude, sich an diese zu halten. Allerdings werden Punkte wie gegenseitige Rücksicht und eine umsichtige Fahrweise durch uns Erwachsene vorgelebt und während gemeinsamer Ausflüge verinnerlicht. Zu beachten ist, dass der „Kinderführerschein“ kein Führerschein im rechtlichen Sinne ist und ihr als Eltern oder andere erwachsene Begleitpersonen entscheidet, ob euer Kind so sicher Fahrrad fahren kann, dass es sich selbst, die Verkehrsregeln sowie unvorhersehbare Gefahren im Blick hat und damit verkehrssicher unterwegs sein darf.

Doch an welche wichtigen Regelungen und Vorgaben müssen wir uns unsere Kinder uns eigentlich halten? Wir haben eine grobe Zusammenfassung erstellt, die wir bereit sind, durch eure Hinweise gerne jederzeit zu erweitern:

  • Bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen Kinder mit ihrem Kinderfahrrad auf dem Gehweg Bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen sie den Gehweg mit dem Fahrrad benutzen. Doch: ist ein baulich von der Fahrbahn getrennter Radweg vorhanden, dürfen Kinder unter 8 Jahren diesen auch benutzen
  • Seit einigen Jahren ist die Begleitung unserer Kinder auf dem Gehweg durch uns auf dem Rad erlaubt. Beim Überqueren der Fahrbahn müssen wir als auch unser Kind jedoch absteigen und über die Straße schieben
  • Ab 10 Jahren muss der Radweg oder die Straße zum Radfahren genutzt werden
  • Es herrscht derzeit noch keine Helmpflicht in Deutschland. Es wird jedoch strengstens empfohlen, einen Helm mit CE – Zeichen zu nutzen
  • Die Altersgrenze für eine Haftung von Kindern im Straßenverkehr im Zusammenhang mit motorisierten Verkehrsteilnehmern liegt derzeit bei 10 Jahren. Kommt es also zu einem Zusammenstoß von einem Kind unter zehn Jahren mit einem motorisierten Fahrzeug, trifft das Kind keine Mitschuld. Auch, wenn es die Regeln missachtet hat. Bei Vandalismus (z. B. Zerkratzen von Autos) liegt die Altersgrenze bei 7 Jahren

(Stand 2021)

 

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